Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-42/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Jean-Claude Bellon.
Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Gesundheitsschutz - Regelung über die Verwendung von konservierenden Stoffen und Lebensmittelzusätzen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-42/90
- EuGH, 13.12.1990 - C-42/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.05.1986 - 304/84
Ministère public / Muller
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-42/90
45 Weiter ist daran zu erinnern, daß der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84 (…Muller, a. a. O.) festgestellt hat, ausserdem erfordert, daß die Wirtschaftsteilnehmer die Möglichkeit haben müssen, in einem leicht zugänglichen Verfahren, das innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann, zu beantragen, daß die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe durch einen Rechtsakt von allgemeiner Wirkung zugelassen wird.Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84 (…Muller, a. a. O.) entschieden hat, ist es Sache der zuständigen nationalen Stellen des Einfuhrmitgliedstaats, darzutun, daß das Verbot aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung dieses Mitgliedstaates gerechtfertigt ist; dabei können sie jedoch von den Wirtschaftsteilnehmern die Vorlage der in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen verlangen, die für die Beurteilung des Sachverhalts von Nutzen sein könnten.".
(4) Vgl. z. B. die Urteile vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84 (Motte, Slg. 1985, 3887, Randnr. 16) und vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84 (Muller, Slg. 1986, 1511, Randnr. 14).
- EuGH, 12.03.1987 - 178/84
Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-42/90
"Die Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag stehen der Regelung eines Mitgliedstaates nicht entgegen, mit der das Inverkehrbringen eines Lebensmittels, das aus einem anderen Mitgliedstaat, in dem es rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden ist, eingeführt wurde und dem einer der in Anhang I der Richtlinie 64/54/EWG des Rates vom 5. November 1963 aufgeführten Stoffe zugesetzt worden ist, verboten wird, sofern in dem erstgenannten Mitgliedstaat ein Antrag auf Zulassung des Inverkehrbringens dieser Art von Lebensmitteln gestellt und nur im Rahmen eines Verfahrens zurückgewiesen werden kann, das in allen Punkten den vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227) aufgestellten Kriterien entspricht.".(6) Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227, 1262).
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-42/90
(5) Vgl. das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837). - EuGH, 12.06.1980 - 88/79
Grunert
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-42/90
(2) Urteil vom 12. Mai 1980 in der Rechtssache 88/79 (Grunert, Slg. 1980, 1827, 1836, Randnr. 8). - EuGH, 10.12.1985 - 247/84
Motte
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-42/90
(4) Vgl. z. B. die Urteile vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84 (Motte, Slg. 1985, 3887, Randnr. 16) und vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84 (Muller, Slg. 1986, 1511, Randnr. 14).